Hat irgendjemand in Deutschland schon mal etwas von unserem Grundgesetz gehört! ??? -ich meine: das Grundgesetz führt sich so lange ad Adsurdum, bis wir unser Grundgesetz wieder AN ERSTER STELLE setzen, ANSTELLE unsere Menschenverachtung und Perversion. -ist ja auch logisch.
Permalink: http://dbtg.tv/fvid/2121347 !
Die Empörung regt sich NUR, WENN/WEIL man die strukturelle Gewalt KONFRONTIERT! -aber: ANTUN ist ERLAUBT! DAS IST UNGEHEUERLICH!
LOHNT sich DAS MORDEN,
DAS DEMÜTIGEN, FÜR UNSERE ELTERN, DAMIT WIR sie NICHT MIT UNSERER WUT und EMPÖRUNG BELASTEN! ??
LOHNT SICH DAS OPFER! ???
Arno Gruen: «Wir sind als Originale geboren, wir sterben als Kopie»
Eine Ursache dafür sieht der klassische Psychoanalytiker in einer Eltern-Kind-Bindung die aufgebaut ist auf Belohnung und Bestrafung. Je nach Behandlung im Säuglingsalter lernt das Kind seine Gefühle – die sich durch Schreien äußern – zu akzeptieren oder als Belästigung der Eltern zu unterdrücken. Arno Gruen zitiert den Dichter Edward Young. http://www.srf.ch
Bis zu seinen 2. (ZWEITEN) Lebensjahr - BETONUNG 2. Lebensjahr - kann ein Kind sich NICHT selbst beruhigen. WIEDERHOLE: kann ein Kind sich NICHT selbst beruhigen! Es ist auf DIE SOFORTIGE AFFEKTREGULATION / BERUHIGUNG seiner Mutter (UMWELT) ANGEWIESEN! Eine NICHT-Beruhigung (SCHREIEN-lassen) HAT GRAVIERENDE Folgen für das sich IN ENTWICKLUNG befindliche JUNGE Gehirn und für den SPÄTEREN Erwachsenen (Stichworte u.a.: Rattenstudien, Stressregulation, Neugierde, Urvertrauen und Empathiefähigkeit)!
UKE - Hamburg-Eppendorf: Nachruf für Prof. Dr. med. Peter Riedesser!
„... Ein Kind soll mit Achtung vor seiner
Person und seiner Eigenart behandelt werden
und darf keiner körperlichen Bestrafung oder
sonstigen kränkenden Behandlung ausgesetzt
werden.“
(Schweden, Kap. 6 § 1 des Elterngesetzes)
„Die Personensorge bringt die Pflicht mit sich, das
Kind gegen physische und psychische Gewalt und
gegen sonstige kränkende Behandlung zu schützen.“
(Dänemark, § 7 Abs. 2 des Mündigkeitsgesetzes)
„Das Kind darf weder Gewalt ausgesetzt werden noch
in anderer Weise derart behandelt werden, dass die
körperliche oder seelische Gesundheit einem Schaden
oder einer Gefahr ausgesetzt wird.“
(Norwegen, § 30 Abs. 3 des Kindergesetzes)
ALL DAS können wir NICHT umsetzen OHNE die Empathielosigkeit unserer Eltern zu enttarnen!
Kinder SIND IMMER HIFLOS, ABER GERADE DAS BEDEUTET FÜR UNS DIE VERPFLICHTUNG, DASS WIR ihnen ERMÖGLICHEN, SICH EBEN NICHT - BETONUNG NICHT - OHNMÄCHTIG zu FÜHLEN! -denn: SOLCHE EHEMALIGEN Kinder werden AUCH ALS Erwachsene NICHT das BEDÜRFNIS haben, andere Menschen IN OHNMACHT zu TREIBEN!
WIEDERHOLE: