1Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht
anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis
führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen
Rechts offensichtlich unvereinbar ist. 2Sie ist insbesd.
nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den
Grundrechten unvereinbar ist. 6 EGBGB
Der SACEUR der NATO hat eine große Abneigung gegen alles
was die öffentliche Ordnung aufrecht erhält
er schlägt wie ein kleines Kind
wild um sich, er
gebärdet sich wie ein Amokläufer, blind vor Wut
Menschen, die nur die Sprache der Gewalt kennen
sind ungeeignet für Positionen, wie der
SACEUR der NATO sie inne hat
ebenso alle in der
Befehlskette nach unten, wie auch
nach oben, denn auch der SACEUR der NATO
ist weisungsgebunden, aber der Gedanke, Amok zu
laufen, muss in ihm, wie in allen anderen
latent vorhanden sein, anders lässt
sich 6 bis 15 VStGB, mit
dieser
Vernichtungswut, nicht umsetzen …
Adolf Hitler war genauso ein Amokläufer
Mahnung6EGBGB/status/1230490404774121474
Mahnung6EGBGB/status/1230522164165664769
Mahnung6EGBGB/status/1230493855994253314
Mahnung6EGBGB/status/1230492798480154626
Mahnung6EGBGB/status/1230492653755797509
& so wurde aus @Mahnung6EGBGB
Erinnerg6EGBGB, aber das ist
bestimmt noch nicht
das Ende der Krankengeschichte
Anita Wedell,
21. Februar 2020
__
Ich muss ein sehr schweres Verbrechen
begangen haben, in den Augen
der Völkermörder
Der SACEUR der NATO hat ein Problem
im Einstecken, denn im
Austeilen
ist er gut, …
nur das mit dem Einstecken, von 20 (4) GG
das muss der SACEUR der NATO noch ein wenig üben …
iCH fasse noch einmal zusammmen:
Erinnerg6EGBGB/status/1230716103292141569
Der SACEUR der NATO, wie auch alle meine
Mitmenschen, sind angeleitet / dazu verpflichtet
das zwingende Völkerrecht zu kennen
& sich daran zu halten
Völkerrecht & Menschenrecht / Grundrecht
alle Angriffe auf Menschen
die das versuchen und die Bevölkerung
sowie die Verantwortlichen an ihre Pflichten
zu erinnern, zu bedrohen, zu verfolgen,
zu zersetzen, an ihnen also
nochmals eine
EXTRA-DOSiS VStGB zu begehen, werden
von uns entspr. korrekt als Vorsatz bewertet
der nochmals bekräftigt wird, durch
die EXTRA-DOSiS der VStGB
StGB, gem. 25 StGB
& 129a StGB
die Sperrungen von
@MahnungArt25GG & @Mahnung6EGBGB
erfolgten allein aus der Tatsache heraus, dass
ich mich NiCHT für Völkermord
einsetze & aus
diesem Grund …
gegen das zwingende Völkermorden
das in 6 bis 15 VStGB definiert wurde,
zwingend umszusetzen,
verstoße,
seitens der Völkermörder, deswegen war auch
keine Mitteilung nötig, per E-Mail etc.,
welches Verbrechen ich denn
begangen hätte,
denn mein Verbrechen besteht für
Völkermörder allein darin,
auf 25 GG & 6 EGBGB
gem. 20 (4) GG, zu verweisen
zu mahnen, sich daran zu halten …
die Sperrung erfolgte korrekterweise
je so zeitnah als möglich, deswg.
bin ich auch von Anfang an
zensiert worden, die
Sperrungen waren dann nur noch
reine Formsache, der Grund, dass ich mit
meinem Hauptaccount @MahnungArt20GG
auch ständig zensiert bin -und wenn
die Zensur mal nicht vollst.
greift, werden nur
Tweets zugelassen, die Völkermord
nicht gefährden & nur eine
Meinung abbilden
oder Angriffe & Verächtlichmachungen
werden in den Vordergrund gestellt
wo sich über Krankheitsbilder
ausgelöst, durch die Angriffe der Völkermörder
lustig gemacht wird, mit dem Ziel, das
man den Juden gegenüber
auch verfolgt hat …
dafür sind alle Mittel recht, aber
genau diese Menschen sind
die Menschen
welche den Eindruck erwecken wollen
gute Menschen zu sein, in der
Hoffnung, dass alle
Menschen, die in diesen Betrug an sich
selbst hineingeboren wurden, den
Selbstbertrug nicht
erkennen
~ ~ ~ ~
Völkermörder haben kein Unrechtsbewusstsein
hätten sie eines, würden sie kein
Völkermord begehen.
Okay, dann: @Erinngerg6EGBGB.