1Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des
Art.25 GG
Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen
Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner
des Bundesgebietes.
Nochmal !? Art. 1 bis 19 Grundrecht VOR dem Grundgesetz sind
UNVERHANDELBARE UNVERÄUßERLiCHE ZWiNGENDE Rechte.
Anders: Art. 1 bis 19 Grundrecht VOR dem Grundgesetz
sind zwingendes Recht. UNDiSKUTABEL.
Diskutiere NiCHT. Zitiere.
Bild.
Zu meinen Seiten 8 VStGB Abs.
6 Nr.1 und SR 0.518.51 sowie Art. 6 EGBGB.
Völkerrechttexte für die Bundesrepublik Deutschland
(gesichert/es EBook / PDF 729 Seiten). Tillessen Urteil.