ECHTER Virologe stellt Strafanzeige !!!

Dr. Stefan Lanka zeigt Dr. Drosten an

Fehldeutung Virus Teil II:

Anfang und Ende der Corona-Krise

… und die zentrale Rolle von Prof. Drosten
bei der Globalisierung einer Panik-Welle in China

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

hier kommt die Veröffentlichung, die die Kraft hat, die Corona-Krise
schnell und nachhaltig zu beenden und als Chance für alle zu nutzen.

Es ist klar und offensichtlich, dass Prof. Christian Drosten
von der Charité in Berlin mit seinem Tun in der Corona-Krise nicht
nur fundamentalste Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verletzt hat.

Sein Tun, einen angeblichen Virus-Nachweis-Test zu konstruieren und
ihn der Weltöffentlichkeit via der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) anzubieten

– bevor die damit beauftragten chinesischen Wissenschaftler
Hinweise auf ein mögliches Vorhandensein eines harmlosen oder
eines gefährlichen Virus publiziert hatten –

hatte die Absicht, die am 30.12.2019 losgetretene
Panik-Welle in Wuhan/China zu globalisieren.

Prof. Drosten ist der Hauptverantwortliche dafür, dass Menschen
auf der ganzen Welt, mittels der Behauptung einer
erweislich falschen Tatsache,

unter Lebensbedingungen gestellt wurden und immer noch gesetzt
werden, die im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) als Verbrechen
gegen die Menschlichkeit definiert sind.

Der § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) definiert in (1) als
„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“:

„Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen
Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung“

2. „in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören,
diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet
sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,“

5. „einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger
Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm
erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden
zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich
zulässiger Sanktionen sind,“

8. „einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden,
insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten
Art, zufügt,,“

Prof. Drosten weiß, dass er mit seinem Test, selbst unter der
Voraussetzung, dass tatsächlich ein SARS-CoV-2-Virus
existieren würde und bewiesen sei, dass es
pathogene Eigenschaften hat

– wobei bis zum heutigen Tage die beteiligten Virologen darauf
hinweisen, dass diese Beweise noch nicht
erbracht wurden (sic!) -,

a. kein intaktes, infektionsfähiges Virus nachweisen kann, sondern
allenfalls Bruchstücke, die dem Virus zugeschrieben werden;

b. nicht zwischen körpereigenen oder körperfremden
Substanzen unterscheiden kann.

Mit seinem Test können nur sehr kurze Gen-Sequenzen nachgewiesen
werden. Ein Virus ist aber definiert als ein langer Erbsubstanz-
Strang, der nur als Ganzes seine behauptete
Infektionsfähigkeit entwickeln
kann.

Allein diese Tatsachen beweisen, dass Prof. Drosten mit seiner global
wirksamen Behauptung, dass er einen zuverlässigen Test für das angeblich
neue Virus entwickelt hätte, nicht nur die Denkgesetze und Logik der
Virologie verletzt, sondern dass er mit Vorsatz handelte
und immer noch handelt.

Mein Angebot an ihn, mit mir gemeinsam die in der Wissenschaft
zwingend vorgeschriebenen Kontrollexperimente durchzuführen,
um sein Gesicht wahren zu können, hat er nicht angenommen.

Diese vorgeschriebenen Kontrollexperimente wurden bis heute nicht
durchgeführt oder veröffentlicht. Mit diesen Experimenten muss
und wird bewiesen werden, ob die kurzen Gensequenzen,
die nur gedanklich zu einem angeblichen
Virus-Erbgutstrang

zusammengesetzt werden, tatsächlich aus einem Virus stammen
oder – wie hier gegeben – nur typische Bestandteile
des Stoffwechsels sind.

Um die Corona-Krise schnell zu beenden, habe ich Prof. Christian
Drosten angezeigt. Wegen seines Tuns, dass in direkter Folge zu
den geplanten und durchgeführten Tatbeständen des §7 (1)
Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) „Verbrechen gegen die
Menschlichkeit“ führte, und anderer Vergehen:

Anstellungsbetrug, er gibt in der Öffentlichkeit vor als
Wissenschaftler zu arbeiten, verletzt aber Denkgesetze,
Logik der Virologie und die eindeutigen Regeln
wissenschaftlichen Arbeitens,
und Betrug,

um sich durch die Verbreitung erweislich
falscher Tatsachen Vorteile zu verschaffen.

Ich werde Sie informieren, welche der zuständigen nationalen
und internationalen Behörden der Strafverfolgung die
Ermittlung aufnehmen und wie sie entscheiden.

Ich bitte Sie, um weitere Schäden an Leib und Seele von Menschen
und der Wirtschaft zu vermeiden, den verlinkten Text „Fehldeutung
Virus Teil II. Anfang und Ende der Corona-Krise“ zu überprüfen
und wenn Sie die Argumentation nachvollziehen können,
zu verbreiten. Bitte senden Sie den Text
in diesem Falle an

Verantwortungsträger im In- und Ausland, z.B. zur Kenntnisnahme
und zur Veranlassung an verschiedene Regierungen
via deren Botschafter.

In dem Falle, dass Sie konstruktive Antworten
erhalten, bitte ich um Mitteilung.

In zwei Wochen ist der verlinkte Text „Fehldeutung Virus,
Teil II. Anfang und Ende der Corona-Krise“ in Englisch
und Spanisch verfügbar. Ich werde via Newsletter
darauf aufmerksam machen.

Für das Wissenschafftplus-Team

Alles Gute,

Ihr Dr. Stefan Lanka


13. Juni 2020 – Fehldeutung Virus Teil II: Anfang und Ende der Corona-Krise
WissenschafftPlus – Fehldeutung Virus Teil II – PDF

❗️Gerichtsprotokolle bestätigen: Kein wissenschaftlicher
Nachweis für die Existenz des Masernvirus
&

Führende Corona Forscher geben zu, dass sie keinen
wissenschaftlichen Beweis für die Existenz eines Virus haben❗️

Eine unbequeme COVID Wahrheit


OH, CORONA
Beschluss des GdM
Anzeige geg. Merkel & Spahn