und sonstige Welt–
anschauungsgemeinschaften:
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♥ REGELN.
Die Würde des Menschen, NiCHT die der Mitglieder von Körperschaften
des öffentlichen Rechtes, auch nicht die von Unternehmern oder
Geschäftsführern oder sonstigen Personen oder juristischen
Personen ist unantastbar. Die des M-e-n-s-c-h-en.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Rechtvorschriften: Die Amtssprache des Restitutionsgerichts ist
gemäß Art. 53, 107 UN-Charta im Überleitungsvertrag
deutsch (Geltungsbereich).
1 BvR 1766/2015, 140 GG esetz.
Dissertation, PDF 31 Seiten.
Art. 73 UN-Charta und
UN-Res. 56/83.