Souverän oder nicht..

iHR macht mich so fassungslos.. .


UNMiTTELBARES Völkerrecht: Konfrontation, am 25.06.2024.

Bild. Zur UN-Charta, auf´s Bild klicken.

WiEDERHOLE:

Staaten sind durch den Überleitungsvertrag im Zivilschutz durch Art. 95
UN-Charta gehindert die Rechtvorschriften im zwingenden Völkerrecht
auch nur incidenter für rechtwidrig zu erklären, da die Staaten
das Abkommen durch eine völkerrechtlich verbindliche
Erklärung eines zuvor durch Unterzeichnung

abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien
diplomatisch obligatorisch bestätigt haben. Im Überleitungsvertrag ist

das Restitutionsgericht zwingend erforderlich und kann
als Hard Law in der Jurisfiktion von Staaten nicht ersetzt werden.

chb-gdm (.net) chb-gdm.org (WARNUNG)

Bild.

Konfrontation, am 10.06.2024.

Bild.

Konfrontation, am 10.06.2024.

Bild.

Konfrontation, am 10.06.2024.

Ich wiederhole (zu Art. 73 und 74 UN-Charta):








Lösung von Regierungskriminalität – Restitutionsgericht.

chb-gdm (.net) chb-gdm.orgZuständigkeit
Archiv. Die Schöpfung.

Es ist also „völlig egal“ ob ein Staat seine volle Souveränität noch nicht hat
(also teilsouverän ist, beachte i.d.F. auch 13 VStGB Abs. 3), weil unter
Aufsicht eines s.g. souveränen Staates steht: ALLE Staten (weltweit,
ob souverän oder unter Aufsicht) haben sich (zwingend) an
das zwingende (ohne Diskussion) Völkerrecht, in
Art. 25 GG und Art. 6 EGBGB

(BEACHTE: Art. 1 Grundrecht bis Art. 19 Grundrecht, VOR dem Grundgesetz),
UN-Res. 56/83, zu halten. (BEACHTE: VOR dem Gesetz, Art. 20 bis 146
Grundgesetz (sind Gesetze, KEiNE Grundrechte, KEiNE Verfassung),
sind alle Menschen gleich (an Rechten: Art. 3 Grundrecht).

Recht ist unverhandelbar und unveräußerlich und steht über dem Gesetz (Gesetz
ist zwingend an Recht (Art. 1 bis 19 Grundrecht – undiskutabel) gebunden).
Kurz: Alle Staaten haben sich an Art. 25 GG, Art. 6 EGBGB,
UN-Res. 56/83, SR 0.518.51 (Geltungsbereich)
zu halten. 23 StGB, 30 OWiG Abs. 2,
4 und 5 VStGB.

8 VStGB Abs. 6 Nr. 1 Anlage IV SR 0.518.51, Art. 1 und 144 ist Allgemeinbildung,
die vom Holocaust bis 2024 (also bis heute, leider) überschattet ist.

Mythos Erziehung / Bildung. Bücher: Abbruch der Schweigemauer.
Adolf HitlerVon Seelenmorden an Kindern zur Vernichtung ganzer Völker.

Verbrechen ohne Blut.

Zwei-plus-Vier-Vertrag. ECHR 75529/01.
chb-gdm (.net). Definition von Krieg. Zuständigkeit.



ÜberleitungsvertragSonderakten – REUSS ( s.a. MRTV Live
EU-Res. 2009/C 303/06 (mp4), zu REUSS (pdf) u. MRTV
Live EU-Res. 2009/C 303/06 (pdf) je gesichert ).
Das erwähnte Tillessen Urteil. VORSiCHT vor
Unterwanderung u. ZWEISTEINe. Bild.
Konfrontation, am 24.05.2024.

Bild. Zur Zuständigkeit, auf´s Bild klicken (scheint wichtig).

3x ZENSIERT, um die Verbrechen zu gewährleisten (also Vorsatz
wiederholt (!!!) bestätigt) Konfrontation,
am 10.06.2024.

Bild. Bild. Zu chb-gdm.net, auf´s Bild klicken.

Bild. Zu Art. 1 Grundrecht Abs. 2, auf´s Bild klicken.


Bild. Alles nur Lippenbekenntnis ohne Taten – bis heute
– 2024 (seit 23.05.1949) leider.

Sowie die Therapie in der Germanischen Heilkunde®
gesunden Menschenverstand erfordert, erfordert
das Wissen um Gesetz vs. Recht auch
gesunden
Menschenverstand.

Stellen wir uns vor, Demokratie (Art. 20 Abs. 1) wäre ein Grundrecht:
dann dürften die Menschen darüber abstimmen, wie lange- , wie
oft- und in welchen Zeiträumen du vergewaltigt (in deiner
Würde verletzt
) werden darfst, sowie deine

körperliche Unversehrheit (Art. 2 Grundrecht) eingeschränkt
werden darf. Wenn du das möchtest, gehörst du nicht zu den Menschen,
mit gesundem Menschenverstand, die den Holocaust aufgearbeitet
haben. Leider mangelt es bis heute (2024), über die

Parteien, denn es gibt keine einzige Partei, die Art. 1 und 144
SR 0.518.51
umsetzt, sowie sich zu Art. 1 Abs.
2 Grundrecht
bekennt.

Auch nicht die Menschen (TROTZ Holocaust), sie rufen ständig
nach Demokratie, anstelle Recht (auch ich verwechselte
das in der Vergangenheit, weil ich auch auf deren
Gehirnwäsche hereingefallen war).

Bild. Zu den Rechtvorschriften auf´s Bild klicken.

WiEDERHOLE:

Das Sozialgericht STADE hat als besonderes Verwaltungsgericht in § 1 SGG
(Art. 20 (1) GG) des „Sozialstaates“ BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
am 25.03.2022 unter S 25 SV 7/22 die Zuständigkeit bei CHB-ANKARA

als Restitutionschutzgericht, in der Zuständigkeit des Gerichtstandes
und Kuratorium im außervertraglichen Schuldverhältnis durch Akzeptanz

(Erklärung des nds. Justizministeriums in Dokument 1001 I-202.45
vom 19.01.2017) bestätigt (Apostille Landgericht STADE:
Apostille 9191 a 119– 133 /2020).

chb-gdm.org/rechtvorschriften.html

Aufklärung ist der Ausweg aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit.

Rechtvorschriften der Obligation (Art. 1-2 ÜLV). Der Staat hat einen
Individualvertrag mit jedem einzelnen Menschen, die Würde des
Menschen und das Menschenrecht nicht zu
veräußern und nicht zu
verletzen.

Aus diesem Grund ist die Menschenrechtverletzung
ein außervertragliches, verfassungswidriges sowie
zwingend völkerrechtliches Schuldverhältnis

chb-gdm.org/zustaendigkeit.html (PDF Seite 5)

Archiv: CHB / GdM (Recht bleibt Recht, auch im Falle von (wiederholter) ZENSUR). Wiederholte ZENSUR bekräftigt den Vorsatz und glorifiziert den Holocaust.

Bild. Zur Seite, auf´s Bild klicken.

89c StGB (Steuerfinanzierung
der 129a StGB muss beendet werden).

Privatisierung.
AGENDA 2030.

Definition von Krieg.
Überleitungsvertrag.
Der rote Faden.

Mal sehen, ob die
Konfrontation, am 20.05.2024
etwas bewirkt, außer Shadowbann und
Ignoranz. Souveränität entst. mit der
UMSETZUNG des Bekenntnisses.
AM: Die Kraft der Würde.
22.05.2024 nochmal.
NUTTEN !!

Bild.

Konfrontation, am 29.05.2024.

75 Jahre Grundgesetz 75 Jahre Grundrechte
VERWEiGERT
Konfrontation, am 23.05.2024.
Konfrontat., am 25.05.2024. VERGEBLiCH !?
!! Meldung: ZENSUR von VÖLKERRECHT !!
Es geht mir UM SCHWARMiNTELLiGENZ
Konfrontation, am 28.05.2024,
vermutlich vergeblich !?

Vielleicht letzter Versuch !? Bitte, am 09.06.2024
Souverän oder nicht.. (kurze Variante).

Zu meinen (Unter-) Seiten (Souverän oder nicht..):
Art. 1 bis 19 Grundrecht VOR dem Grundgesetz.
Art. 25 Grundgesetz.
SR 0.518.51.

8 VStGB Abs. 6 Nr. 1 Anlage IV.
Art. 73 UN-Charta Abs. 1.
UN-Res. 56/83.

Art. 6 EGBGB.
Art. 20 Grundgesetz.
Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz.
Art. 139 Grundgesetz.

Bild (zum CHB auf´s Bild klicken).
KEiN redliches Unternehmen müsste
in der öffentlichen Rechtordnung schließen,

nur im Krieg, DENN: Krieg ist Privatsache.
Konfrontation, am 11.06.2024.
Executive Order 13818.
Souverän o. nicht



(Kurzvers.).