Präambel (selber lesen).
Gesetz vs. Recht !!
Bild. 5 VStGB aktiv. Total Revision der BRD
(.mp4), wg. EGMR 75529/01 SÜRMELI (seit), 08.06.2006.
Aufklärung ist der Ausweg aus der selbst verschuldeten Unmündigkeit.
Bildung (PDF – 31 S.). Lesen bildet (Archiv). MenschenrechtTV. Frieden vs. Freiheit.
Wird auch nur (über) eines dieser ff. und / oder o. erwähnten Grundrechte (diskutiert)
verweigert / nur gegen Nötigung / Erpressung und / oder durch / gegen Machtmissbrauch
Arbeitszwang / Gegenleistungszwang / sonst. Leistungszwang unterdrückt und / oder
(erst) gewährt, ist dies ein vom Deutschen Bundestag in WD2 3000-175/2007
definierter Kriegszustand, der nicht nur eine strafbare Aussetzung
/ interne Vertreibung, gem. 221 StGB beschreibt, sond. definiert wird (WiEDERHOLE
Dt. Bundestag in WD2 3000-175/2007), als ein Kriegsverbrechen, gem. VStGB, das
5 VStGB und 580 ZPO auslöst / ausgelöst / aktiviert hat.
Allein der Versuch aktiviert 5 VStGB.
75 Jahre Grundrecht VERWEiGERUNG (siND GENUG) !!
Gesetze im Internet/GG. Anhang EV – zu Art. 5 EV: Beschluß der Ministerpräsidenten
vom 5. Juli 1990 – Art. 36 Rundfunk Abs.
6) Innerhalb des in Absatz 1 genannten Zeitraums ist die Einrichtung
nach Maßgabe der föderalen Struktur des Rundfunks durch gemeinsamen
Staatsvertrag der in Artikel 1 genannten Länder aufzulösen oder in
Anstalten des öffentlichen Rechts einzelner oder mehrerer Länder
überzuführen. Kommt ein Staatsvertrag nach Satz 1 bis zum 31.
Dezember 1991 nicht zustande, so ist die Einrichtung mit
Ablauf dieser Frist aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt
bestehendes Aktiv- und Passivvermögen
geht auf die in Artikel 1
genannten Länder in Anteilen über. Die Höhe der Anteile bemißt
sich nach dem Verhältnis des Rundfunkgebührenaufkommens nach
dem Stand vom 30. Juni 1991 in dem in Artikel 3 genannten
Gebiet. Die Pflicht der Länder zur Fortführung der
Rundfunkversorgung in dem in Artikel 3
genannten Gebiet bleibt hiervon
unberührt.
!! Privat vs. Öffentlich.
Justiz unterliegt dem Rundfunkstaatsvertrag. Privat (!!) in 6 EGBGB !!
Zuständiger Gerichthof, gem. gdm-chb (.net) / chb-gdm.org ist in ANKARA
(SÜRMELI 75529/01 ECHR / EGMR vom 08.06.2006 / SG Stade vom 14.12.2021 Az.:
S 25 SV 10/21 sowie vom 25.03.2022 Az.: S 25 SV 7/22 und DRV-BUND:
Vorgang 58201062S051 SoT Kennzeichen 4920 vom
20.06.2022) PUNKT
WiCHTiG: Bild.
I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19) VOR dem GG
Video: Klaus Hoffmann. Bild. Bild.
• Art. 1 Grundrecht VOR dem GG esetz
(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten
und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.!! VERPFLiCHTUNG: 1 BvR 1766/2015.
Bild. Bild. MenschenrechtTV. VERPFLiCHTUNG: 1 BvR 1766/2015.
Bild.
Bild. Bild. An Bedingungen geknüpftes
„Bürgergeld“, statt bedingungsloses Grundeinkommen..
Definition von Krieg. 89c StGB. Öffentliche Drittschulnererklärung
– Anleitung PDF (s.a. meine S.) Art. 139 GG. CHB/GdM:
(s.a.m. S.) SR 0.518.51, Zuständigkeit.Bild. Video: Tausend Obdachlose.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und
der Gerechtigkeit in der Welt.BEACHTE: Souverän oder nicht !!
Bild. Zu Art. 1 Grundrecht Abs. 2, auf´s Bild klicken.
Bild. Zu Art. 1 Grundrecht Abs. 2, auf´s Bild klicken.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
unmittelbar geltendes Recht.BEACHTE: Art. 25 GG !!
• Art. 2 Grundrecht VOR dem GG esetz
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz
(§§ 138 und 826 BGB) verstößt.Bild. 6 VStGB Abs. 1 Nr. 2 bewirkt 226 StGB Abs. 1 Nr. 3 Kreislauf.
Zu meiner Seite PRiVATiSiERUNG von 6 EGBGB.
Bild. Zur Bargeldabschaffung u. Privatisierung im Allgmeinen.
PDF Deutscher Bundestag WD 4 – 3000 – 117/20.
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf
nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.Erkenntnisunterdrückung der
GERMANISCHE/N HEILKUNDE® von
Dr. med. Ryke Geerd Hamer. ARCHIV 2006: Nov. 2006
Dr. Hamer Vorwort zur Biographie über Rudolf
Steiner. Das ideale Krankenhaus.ES GiBT KEiNE Viren !!
Wetter-Manipulationen: Was wir sicher
wissen – Vortrag von ETH-Physiker Dr. Philipp Zeller.
Bild.
Ulrich Weiner. 5 VStGB aktiv.Die Summe unseres Lebens – Sitzung 206.
DHS. Esistenz sg. krankmachender Viren !? ZWEISTEINe.
(s.a. 30 OWiG Abs. 2 und 33/44 BVwVfG, mp4 und
Wie entsteht emotionale Blindheit !?).• Art. 3 Grundrecht VOR dem GG esetz
(1) Alle Menschen sind VOR (Grundrechte VOR) dem
(Grund-) Gesetz (also bspw. VOR Art. 20 Grundgesetz ff.) gleich.Bild. Jedes Gesetz ist unmittelbar
an Art. 1 bis 19 Grundrecht gebunden / zwingend PUNKT
Bild.
Bild.
(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.Bild. Gendersprache und Gendern verletzt
die Würde des Mannes und der Frau / des Menschen an sich.
Bild.
(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf
wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.Bild. Weder Männer noch Frauen dürfen wegen
ihrer „Behinderung“ kein Mann oder keine Frau zu
sein, benachteiligt werden, noch darf eine tatsächl.
Behinderung oder private Haltung zur öffentlichen
Ordnung / zwingendes Völkerrecht werden: s.o.
Art. 2 Grundrecht VOR dem GG esetz Abs. 1.
Privat darf sich jeder als Eichhörnchen
fühlen, solange Art. 2 Grundrecht..
WD2 3000-175/2007 – Definition von Krieg.
ANDERS: Pvivat vs. Öffentlich. Die Schöpfung.
Bild. Bild. Mann bleibt
Mann und Frau bleibt Frau: Hormone !!
Wiederhole: Art. 2 Grundrecht VOR dem GG esetz !!Bild.
Bild. 6 VStGB Abs. 1 Nr. 2
bewirkt 226 StGB Abs. 1 Nr. 3 – Kreislauf !!
Ps.: GANZ DEUTLiCH/E HOLOCAUSTLEHRE:
Holocaustlehre vs. Dem Holocaust zu Ehren !?Juden sind nicht besser als Nichtjuden.
Nichjuden nicht besser als Juden.
Jede (JEDE) Religion endet
im Grundrecht.UN-Charta Art. 73, UN-Res. 56/83, Tillessen Urteil.
• Art. 4 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 5 Grundrecht VOR dem GG esetz
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet. 3Eine Zensur
findet nicht statt.
Bild. Bild. 5 VStGB aktiv.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
_
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutze der Jugend und in dem Recht
der persönlichen Ehre.
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind
frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht
von der Treue zur Verfassung.• Art. 6 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 7 Grundrecht VOR dem GG esetz
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Mythos „Erziehung“ – Ein Film Portrait über Michael Hüter.
Michael Hüter – Vortrag: Re-Evolution des Menschseins!
Michael Hüter: Kindheit und „Verbrechen ohne Blut“.
HURRA, HURRA, DIE SCHULE BRENNT mit
Sandra Seelig, Dr. Katja Senkel, Ricardo Leppe u. Bertrand Stern.
!! Zwingende Bildung: Art. 1 und 144 SR 0.518.51 (8 VStGB Abs. 6 Nr. 1
– Anlage/n), Art. 25 GG, Art. 6 EGBGB (Art. 1 bis 19 Grundrecht
VOR dem GG esetz) – diese Bildung – TROTZ
Holocaustlehre – wurde bis heute – seit nunmeher 75 Jahren (!!)
– Dem Holocaust zu Ehren (!?) unterlassen !!• Art. 8 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 9 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 10 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 11 Grundrecht VOR dem GG esetz
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit
im ganzen Bundesgebiet.Bild.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines
Bild.
Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine
ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in
denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder
die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines
Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor
Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen
vorzubeugen, erforderlich ist.
An Bedingungen geknüpftes „Bürgergeld“,
statt (u.a.) bedingungslos finanzierte Mobilität..
Definition von Krieg. 89c StGB. Öffentliche Drittschulnererklärung
– Anleitung PDF (s.a. meine S.) Art. 139 GG. CHB/GdM:
(s.a.m. S.) SR 0.518.51, Zuständigkeit.• Art. 12 Grundrecht VOR dem Grundgesetz
(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und
Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2Die Berufsausübung kann
durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
• Art. 12a Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 13 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 14 Grundrecht VOR dem GG esetz
(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
2Inhalt und Schranken werden durch die
Gesetze bestimmt.(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem
Wohle der Allgemeinheit (Definition von Krieg) dienen.Bild. Bild. ZERSTÖRUNG und WiEDERAUFBAU.
Bild. Bild. Überschwemmungen, Dürre, Waldbrände, Erdbeben.
(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit
(Definition von Krieg) zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder
auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der
Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter
Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten
zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im
Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen
Gerichten offen.• Art. 15 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 16 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 16a Grundrecht VOR dem GG esetz
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Video. Bild).
Art. 1 GG Abs. 2 vs. Art. 16a / Art. 116 GG. Bild: 2 BvF 1/73. Video.
2015 Flüchtlinge auf Deutschland (potsdamer Vertrag III/15)
– Personenverpflanzung.MRTV-Live: Flüchtlingsschutz in der
Bundesrepublik – Fiktionsstaat gegen Wut-Bürgern.
Die versteckte Botschaft an die Menschen sich zu befreien!
Souverän oder nicht. Sklaverei BEENDEN.
(2) 1Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat
der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat
einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die
Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. 2Die Staaten
außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die
Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der
Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. 3In den Fällen des
Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig
von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf
vollzogen werden.• Art. 17 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 17a Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 18 Grundrecht VOR dem GG esetz
• Art. 19 Grundrecht VOR dem GG esetz
Art. 1 bis 19 Grundrecht sind die verfassungsmäßige Ordnung.
Zwischen dem Starken und Schwachen ist es das Recht,
das befreit, WEDER Arbeit NOCH Geld.„NUR“ im Holocaust machen ARBEIT und Geld FREI
Grundrechte – Gesetz/e: ab Art. 20 Grundgesetz ff., bis Art.
ANSTELLE Recht (zwingend, unverhandelbar,
unveräußerlich und undiskutabel).
Bild. Bild. Bild. Bild.
Bild. Bild.
146 GrundGESETZ – Art. 1 bis 19 GrundRECHT/E
VOR dem GG esetz/Gesetz !!
Bild. Zu Art. 1 Grundrecht Abs. 2, auf´s Bild klicken.
– Anleitung PDF (s.a. meine S.) Art. 139 GG. CHB/GdM:
(s.a.m. S.) SR 0.518.51, Zuständigkeit.
Zu meinen Seiten Art. 25 GG,
Art. 73 UN-Charta Abs. 1, sowie Art. 6 EGBGB.
chb-gdm (.net).
Definition von Krieg. Zuständigkeit.
Völkerrechttexte für die Bundesrepublik Deutschland
(gesichert/es EBook / PDF 729 Seiten). Tillessen Urteil.
LG Lüneburg, Urt. v. 15.07.2015, Az.: 27 Ks 9/14 –
SS Buchhalter Oskar Gröning – Krieg
ist Privatsache.