Art. 139 Grundgesetz

Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus
und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von
den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Art. 139 GG

Bild. Bild. Zu chb-gdm.net, auf´s Bild klicken.

Art. 133 Grundgesetz

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der
Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Art. 133 GG

Art. 65 Grundgesetz

1Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der
Politik und trägt dafür die Verantwortung. 2Innerhalb
dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen
Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
3Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern
entscheidet die Bundesregierung. 4Der Bundeskanzler leitet
ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung
beschlossenen und vom Bundespräsidenten
genehmigten Geschäftsordnung.

Art 65 GG

Bild. Zu Art. 1 Grundrecht Abs. 2, auf´s Bild klicken.

Definition von Krieg. 89c StGB.
Öffentliche DrittschulnererklärungAnleitung PDF
(s.a. meine S.) Art. 1 bis 19 Grundrecht VOR dem Grundgesetz.
CHB/GdM: (s.a.m. S.) SR 0.518.51,
Zuständigkeit.

Eine Entnazifizierung hat erst mit der zwingenden, undiskutablen
Umsetzung und Einhaltung von Art. 1 Grundrecht Abs. 2
VOR dem Grundgesetz stattgefunden
und einem ENDE

der TERRORiSMUSFiNANZiERUNG !!!

chb-gdm (.net).
Definition von Krieg. Zuständigkeit.
Völkerrechttexte für die Bundesrepublik Deutschland
(gesichert/es EBook / PDF 729 Seiten). Tillessen Urteil.