Art. 20 Grundgesetz

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfasssungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn
andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art. 20 GG (Gesetz das zwingend an
Grundgrecht gebunden ist/wäre.
KEiN Grundrecht mehr,
bis 146 GG).

Bild.

Art. 3 Grundrecht Abs. 1 VOR Art. 20 Grundgesetz ff.

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Art. 3 GG (Grundrecht VOR dem Grund/Gesetz)

Art. 20 Abs. 2.: Dieser ist unanwendbar auf Recht, weil, gem. Art.
1 und 3 Grundrecht, jeder Mensch dieselben Rechte inne
hat und es kein Grundrecht auf Demokratie gibt.
Die Staatsgewalt kann erst dann vom Volke
ausgehen, wenn es sich zu Art. 1 Abs.
2 Grundrecht bekannt hat.

Besser wäre die Formulierung an Recht und Gesetz (weil
Gesetz an Recht gebunden ist). Die Formulierung in Art. 20 Abs. 3
wurde vielleicht / ggf. vorsätzlich (um die Menschen in der
Verwirrung zu halten !?) falsch/so gewählt.

Die Ordnung in Art. 20 Abs. 4 bezieht sich
auf Art. 1 bis 19 Grundrecht VOR dem Grundgesetz
(die öffentliche Ordnung, gem.
Art. 6 EGBGB).

Deswegen ist Krieg Privatsache, (SS Buchhalter
Oskar Gröning), weil eben NiCHT öffentlich/e Ordnung
(gem. Art. 6 EGBGB). Definition
von Krieg
.

Das Grundgesetz besteht aus der Präambel, VOR
den Grundrechten, den Grundrechten VOR
dem Grundgesetz UND den Gesetzen
Art. 20 GG ff. im Grundgesetz.

Willkür ist Krieg.
Religion über Recht ist
Krieg
. Gesetz über Recht ist Krieg.
Gewinnerzielungsabsicht über Recht ist Krieg.