Gregor Gysi, MdB DIE LiNKE. – Zur Lage in Deutschland!

Ohne DIE LiNKE. im Bundestag, würde die Demokratie
verarmen!
BEACHTE: Art. 79 (3) GG !

-siehe auch: 02.09.2013, Pressestatement vor der Fraktionssitzung – TV-Duell
und: DIE WÖCHENTL. KOLUMMNE (siehe VORAB!) – von Ulrich Maurer!
die-linke.delinksfraktion.deWahlprogrammThemenhandzettel
2. Wie hält DIE LiNKE. es mit ihrer Geschichte?
GeschichtePositionen
BTW2013 – Videos

Auszeichnung zur Rede des Jahres 2013 an Gregor Gysi

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10 Jahre Hartz IV – eine Schadensbilanz …
DIE LINKE hat die Petition von Inge Hannemann zur Abschaffung der
Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe
unterstützt. Die benötigten 50.000 Stimmen wurden in der
vergangenen Woche erreicht. Wie geht es jetzt weiter
und was versprechen Sie sich davon?

Die Petition fand rund 85.000 Unterstützungen. Damit wird auch DIE LINKE
Forderung nach sofortiger Abschaffung aller Sanktionen bestätigt.
Wir werden die öffentliche Anhörung nutzen, um das

Repressionssystem Hartz IV zu skandalisieren,

einen Antrag zur Abschaffung aller Sanktionen
einbringen und den parlamentarischen
und außerparlamentarischen Druck
erhöhen. Grundrechte

sind

einzuhalten.

linksfraktion.de, 23. Dezember 2013


Reichtumskonzentration ist globales Sicherheitsrisiko

Lieber Gregor Gysi,

1. Gericht: BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Entscheidungsname: Grundsicherung
Entscheidungsdatum: 12.05.2005
Aktenzeichen: 1 BvR 569/05
( http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html )
Dokumenttyp: Stattgebender Kammerbeschluss

“Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.”

2. Beschluss II ZR 117/08 des BGH v. 6. April 2009! – Zitatausschnitt:
„Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat. Wenn das Tatsachengericht zugleich mehrfach in zentralen Fragen des Streits der Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei übergeht, wird das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise verletzt.“ http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/344/Content/000344318.htm

3. Absatz 140
Fortwährende Überprüfung, weil der elementare notwendige Bedarf des Menschen nur IN DEM AUGENBLICK befriedigt werden kann, IN DEM ER BESTEHT
(vgl. BVerfGK 5, 237) …
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

-aus: http://anita-wedell.com/index.php/unsere-grundrechte/

Irgendwie scheinen diese Grundsätze nur für eine selbsternannte Elite zu gelten, die sich mit den Eltern der Kindheit identifizieren, die mit ihnen so umgingen.

Diese Wunschvorstellung der selbsternannten Eliten, sollte endlich zum Thema werden und in der Forensik oder im Gefängnis geheilt werden.

Der Straftatbestand des Vorsatz ist längst in mehrfachen Fällen erfüllt.

Wir brauchen psychologische Eignungstest für Menschen mit Macht:

Gerald Hüther: http://anita-wedell.com/index.php/gerald-huether-koennten-wir-anders-sein-oder/ Alice Miller: http://anita-wedell.com/index.php/die-zum-schweigen-gebrachte-mehrheit-oder/

-und vor allem müssen wir gründlich aufräumen, in der Justiz und Bundesregierung und eine Übergangsregierung schaffen, mit DIE LiNKE, damit wir in der BRD und die anderen Völker nicht weiter von Wahnsinnigen gefoltert werden, egal ob die Folterer in der Justiz oder Politik ihre Posten inne haben, das muss aufhören.

-wir können uns das in Anbetracht der Lage nicht länger leisten.

Ich berufe mich WIEDERHOLT auf Art. 1 bis 3 GG, Art. 5 GG, Art. 19 GG, Art. 20 GG und Art. 79 GG MINDESTENS, §§ 227, 228, 229 BGB, sowie § 32 StGB, § 34 StGB und § 35 StGB. -sowie auf den EGMR!

Du bist doch Jurist!

Mit erschüttertem Gruß
borderlinesweint …

Ps.: iCH ZWEIFEL oft an meiner Partei, die diesen Kommentar (den ich vor ca. 4 Std., am 13.02.2014 machte) NICHT zulässt, unter dem Video. -der Grund, dass ich wieder einmal hier veröffentlichen muss, wo nicht so viele Menschen erreicht werden.

Deutschland hat ein psychisches Problem !
Das gesamtgesellschaftliche ☛
Stockholmsyndrom ☛