Frieden vs. Freiheit !!
Privat vs. Öffentlich !! Dem Holocaust zu Ehren vs. Holocaustlehre !!!
Art. 1 bis 19 Grundrecht VOR dem Grundgesetz !!!
Dem Holocaust zu Ehren vs. Holocaustlehre !!! ?
75 Jahre Grundrecht VERWEiGERUNG !!
Dem Holocaust zu Ehren oder
Holocaustlehre !!! !?
!!! WiCHTiGE Wahrheit !!!
iHR macht mich so fassungslos.. .
Video. Bild. Das Grundrecht auf Leben & Liebe ♥
chb-gdm (.net). Privatisierung. Definition von Krieg. Zuständigkeit.
Bild. Geld !!
Zu Art. 1 bis 19 Grundrecht
VOR dem Grundgesetz, auf´s Bild klicken.
Der Holocaust ist ERST BEENDET, WENN ARBEIT
NiCHT MEHR FREI macht, sondern Recht !!!
Lösung von Regierungskriminalität – Restitutionsgericht.
Bild. Konfrontation, am 08.10.2024.
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FROHE Weihnachtbotschaft 2018 ♥ GdM – Bußgeld-Katalog !!!
vs. die SCHLECHTE Weihnachtsbotschaft ~ .jpg
Einleitung: Um HartzIV, also
das SGB II umzusetzen, müssen
Wahrheit und Gerechtigkeit
gebeugt werden
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April 2016 ~ Dezember 2016 ~ Februar 2019
Bitte Videobeschreibung BEACHTEN !!! Frage …
Video – Link .mp4
YouTube – Community-Richtlinien
oh ja, ganz schlimmm … ja, doch, ganz schlimm …
ach was, da schau her, na also Ö_ö
geht doch …
Art. 1 (1) GG i.V. Art. 20 (1) GG VERPFLICHTEN uns zu einer SOZIALEN Marktwirtschaft! -von „Herrschaft des Marktes, über den Menschen„
steht NICHTS im Grundgesetz! Wartenmüssen.
BEACHTE: Art. 79 (3) GG & Schikaneverbot § 226 BGB
& § 32 BVerfGG & § 13 StGB ! § 6 VStGB ~ Timothy-Speed !
HartzIV verstößt gegen internationales und nationales Recht
Teil 1. >>> Höheres Recht bricht niedrigeres Recht (lex superior derogat legi inferiori)! Im Rechtskreis des SGB II findet dieser Grundsatz keine Anwendung, eine Entwicklung, die eindeutig die Prinzipien jeder Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzt – rechtswidrig, wie sich zeigen wird, nationales wie internationales Recht eindeutig verletzend. In dem vorliegenden Exkurs wird der Nachweis geführt, dass niedriges Recht (das SGB II) schon in seinen Grundzügen sich unerlaubt und ohne Rechtfertigung gegen höheres Recht stellt und das in einem derart erschreckenden Ausmaß, dass die Zeit gekommen ist, sich auch auf gerichtlichem Wege dagegen zur Wehr zu setzen. Dort wo der Rechtsstaat disponibel wird, systematisch und politisch gewollt, dort ist die Preisgabe der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits auf den Weg gebracht.
… (…) …
Ich werde nun, in der Rangfolge der Rechtsgüter („von oben nach unten“), den vielfältigen und wie gesagt systematischen Rechtsbruch aufzeigen, vom Völkerrecht bis hin zum nationalen Recht. Ich werde zu jedem erkannten Rechtsbruch Wege aufzeigen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vertreter zur Anklage bringen und diese in ihre Schranken zu verweisen behilflich sein können. Die aufgezeigten Rechtswege sind erfolgversprechend, ersetzen aber nicht den organisierten Widerstand außerhalb und innerhalb der Parlamente. Wem die Verteidigung der Demokratie ernsthaft am Herzen liegt, der darf keine Möglichkeit des Aufbegehrens und des aktiven Kampfes auslassen. Der Widerstand muss jetzt ein Ausmaß annehmen, der die Ewig-Gestrigen und ihre faschistoiden Absichten von der Bühne der Geschichte hinweg fegt. Noch ist es nicht zu spät, noch haben die Unmenschen nicht obsiegt! <<< <<< ehemals: norbertwiersbin -existiert leider nicht mehr! http://www.nachdenkseiten.de/?p=16801#h13 &
http://www.nachdenkseiten.de/?p=26257 !
Teil 2. norbertwiersbin -existiert leider nicht mehr! Teil 3. norbertwiersbin -existiert leider nicht mehr!
Gericht: BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Entscheidungsname: Grundsicherung
Entscheidungsdatum: 12.05.2005
Aktenzeichen: 1 BvR 569/05
( http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html )
Dokumenttyp: Stattgebender Kammerbeschluss
>>> „Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.“ <<<
Beachte: § 291 ZPO ( http://dejure.org/gesetze/ZPO/291.html )
Beschluss II ZR 117/08 des BGH v. 6. April 2009! – Zitatausschnitt:
>>> Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat. Wenn das Tatsachengericht zugleich mehrfach in zentralen Fragen des Streits der Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei übergeht, wird das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise verletzt. <<< http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/344/Content/000344318.htm
-im üblichen Sprachgebrauch nennt man das Ignoranz ( http://de.wikipedia.org/wiki/Ignoranz ). -und wer sich ständig auf der Flucht http://www.alice-miller.com/de/narzismus/ befindet, braucht Ignoranz. -aber: Ignoranz ist Gewalt.
WIDERSPRUCH und RICHTERVORLAGE von Ralph Boes:
Widerspruch zur Totalsanktion!
Art. 1 (1) GG i.V. Art. 20 (1) GG u. BVerFG (HartzIV-) Urteil v. 09.02.2010 bestätigen, dass das Bedingungslose Grundeinkommen (ZUMINDEST in der Höhe des Notwendigen Bedarfes) sich aus dem Grundgesetz ableitet,
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
-beachte Absatz 135!
die im BVerfG-Urteil (Absatz 135) definierten 11 Grundrechte:
1. Nahrung,
2. Kleidung,
3. Hausrat,
4. Unterkunft,
5. Heizung,
6. Hygiene und
7. Gesundheit
8. ZWISCHENMENSCHLICHE Beziehungen
9. GESELLSCHAFTLICHEN,
10. KULTURELLEN und
11. POLITISCHEN Leben.
stehen uns GEMEINSCHAFTLICH, ANSTELLE im Austausch untereinander zu! SELTSAM eigentlich, dass man DAS den Menschen sagen muss.
Absatz 136
Ein Hilfebedürftiger darf NICHT auf FREIWILLIGE Leistungen des Staates oder DRITTER VERWIESEN werden.
Absatz 137
Der gesetzliche Leistungsanspruch MUSS SO AUSGESTALTET sein, dass er stets den GESAMTEN existenzNOTWENDIGEN BEDARF jedes individuellen Grundrechtsträgers DECKT.
Absatz 139
Realtitätsgerecht … das bedeutet, anhand der TATSÄCHLICHEN BEGEBENHEITEN VOR ORT
Absatz 140
Fortwährende Überprüfung, weil der elementare notwendige Bedarf des Menschen nur IN DEM AUGENBLICK befriedigt werden kann, IN DEM ER BESTEHT
(vgl. BVerfGK 5, 237) …
Absatz 145
Entscheidend ist von Verfassungs wegen allein, dass für jede individuelle hilfebedürftige Person das Existenzminimum nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ausreichend erfasst wird; eines Rückgriffs auf weitere Grundrechte bedarf es hier nicht.
Art. 1 (1) GG i.V. Art. 20 (1) GG u. BVerFG (HartzIV-) Urteil v. 09.02.2010 bestätigen, dass eine Unterschreitung des Existenzsminimums, bspw. in Form von Sanktionen unzulässig ist, ebenso wie zu wenige gezahltes Wohngeld, gem. WohngeldGG oder andere soziale Transferleistungen und dass JEDER Mensch Anspruch auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen, in Form des Notwendigen Bedarfes HAT.
Maschinen, welche die Menschen ersetzt und die Produktivität gesteigert haben, sowie weitere bekannte hier nicht weiter benannte Finanzierungsvorschläge, u.a durch Umverteilung, sichern die Finanzierung des BGE, zumindest in der
Höhe des Notwendigen Bedarfes.
§ 31 BVerfGG bindet das BMJ und die Bundesregierung, Verfassungsorgane des Bundes, der Länder sowie alle Gerichte und Behörden, diese vom BVerfG, am 09.02.2010 BESTÄTIGTEN Grundrechte, auch umzusetzen:
>>> (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. <<< http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html
Einen fiskalischen Mangel haben wir NICHT zu beklagen, ausser den künstlich erzeugten. -nicht nur mein gesamter Internetauftritt ist voll gesammelter Beweise.
Die Leitsätze des BVerfG-Urteiles sind UNMISSVERSTÄNDLICH!
Der Wunsch das Existenzrecht an eine Leistung zu koppeln, ist aus der den Kindheisterfahrungen der Mehrheit der Menschen heraus verständlich, weil diese NICHT bedingungslos geliebt wurden, aber solch eine Haltung gehört weder in die Politik noch in die Kindererziehung, erst recht in Anbetracht des Wissens, um die Folgen solch schwarzer Pädagogik (-wir erleben sie ja gerade dadurch wir uns das Existenzrecht streitig machen). Das Existenszrecht nämlich erwerben wir alleine durch die Geburt und das ohne Gegenleistung (Geburtsrecht).
Zum Nachlesen: http://www.franz-segbers.de/4.html
Armut und Menschenrechte >>> Es reicht nicht, den Rechtsstaat und die Menschenwürde zu beschwören, aber die konkrete Umsetzung, wenn es um Euro und Cent geht, zu verweigern.
Der vorliegende Beitrag will einen Neuansatz in der Bekämpfung von Armut durch eine Orientierung an der Menschenwürde und den Menschenrechten vorlegen. Wie ist das soziale Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum materiell auszu-statten? Wie kann es durchgesetzt werden?
Die Diskussion über die Regelsätze wird vorwiegend sozialpolitisch und verfassungspolitisch geführt, allerdings bislang kaum im Zusammenhang mit Menschenrechtsverpflichtungen. „In Deutschland besteht eine gewisse Scheu, die Überwindung sozialer Missstände und struktureller Benachteiligungen als eine menschen-rechtliche Verpflichtung auszuweisen.“13 Matthias Möhring-Hesse teilt diese Scheu.14 Dabei würde ein Menschenrechtsdiskurs deutlich machen, dass Armut das Ergebnis einer Verletzung von Menschenrechten und deshalb auch als „Menschenrechtskri-se“15 anzuerkennen ist. Wenn Menschen die für ein Leben in Würde erforderlichen Grundbedürfnisse verweigert werden, ist dies ein Hinweis darauf, dass Menschen-rechte verletzt werden. Armut hindert Menschen daran, ein Leben in Würde führen zu können. Wenn die „Würde des Menschen“ der Maßstab wäre, dann müsste darüber geurteilt werden, ob es der Würde des Menschen in einer reichen Gesellschaft ent-spricht, mit 364 Euro ein Leben fristen zu müssen. … (…) …
Die Bundesrepublik ist durch die Verfassung und internationale Abkommen an die Wahrung von Menschenrechten gebunden, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgelegt sind. … (…) …
Mit der Ratifizierung des Sozialpaktes und des Zivilpaktes der Vereinten Nationen hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. … (…) …
Menschen, denen also ihr Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. vorenthalten wird, werden in ihrer Würde verletzt und damit um ihr unveräußerliches Recht gebracht, nicht in Armut leben zu müssen. … (…) …
Der bestehende Hartz-IV-Regelsatz bedroht oder verletzt die Menschenrechten in mehrfacher Hinsicht:
* das Menschenrecht auf ausreichende Ernährung (Art. 11 IPWSKR)
* das Menschenrecht auf soziale Sicherheit ( Art.9 IPWSKR)
* Verbot der Zwangsarbeit (Art. 2 ILO-Abkommen über Zwangsarbeit).
Die Diskussion über Hartz IV wird bislang kaum in einen Zusammenhang mit Menschenrechtsverpflichtungen gebracht, obwohl offensichtlich eine Stärkung sozialer und wirtschaftlicher Rechte auch in Deutschland erforderlich ist.46 … (…) …
Armut mitten in einer reichen Gesellschaft ist ein Zeichen für ein gesellschaftliche Ordnung, in der die Menschenrechte verletzt werden. Diese Feststellung bedeutet für eine demokratische Gesellschaft zugleich, dass die Gesellschaft als Ganze verantwortlich ist, da die gesellschaftliche Ordnung durch demokratische Legitimation zustande kommt. Die demokratisch legitimierte Politik ist es nämlich, die diese ungerechte soziale Ordnung formt und aufrechterhält. … (…) …
Armut indiziert deshalb immer auch eine Menschenrechtsverletzung und ein Versagen der Demokratie. Deshalb schuldet die Gesellschaft den Armen auch mehr als nur materielle Hilfe – nämlich die Umverteilung von Macht und Einfluss. In der Definition, was Armut ist, liegt das Problem und die Lösung. Die Definition des Problems bestimmt auch seine Lösung. Arme Menschen sind nicht in erster Linie Opfer, sondern verhinderte Akteure. Deshalb reicht eine Verbesserung der materiellen Lage der Armen nicht aus. Sie brauchen vor allem mehr Rechte. Wenn Armut als Menschenrechtsproblem definiert wird, dann besteht die Lösung des Armutsproblems darin, die Grundrechte der Menschen zu stärken. „Menschen in Armut haben nicht genug Macht, um wirksam einzufordern, was sie für ein Leben in Würde benötigen, um ihre Lage zu überwinden, um die Institutionen, die für ihre Existenz wichtig sind, zu Rechenschaft zu ziehen und um eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu spielen.“58 Weit davon entfernt, nur Bedürftige zu sein, die auf Versorgung, Tafeln oder Sozialkaufhäuser warten, sind arme Menschen Bürgerinnen und Bürger, die ohne Rechte und ohne politischen Einfluss ihr Leben fristen müssen. Von daher ist die Umsetzung des Rechts auf soziale Sicherheit durch ein bedingungsloses und existenzsicherndes Grundeinkommen menschenrechtlich anstrebenswert.59 <<< http://www.franz-segbers.de/resources/Armut+und+die+Menschenrechte.pdf
Mein DANK Prof. Dr. Franz Segbers! -ich kann nur sagen, ja, es stimmt, es stimmt, was er schreibt, denn ich habe es genau so erlebt:
rechtlos ich bin, in einer Postdemokratie, wo IMMER WIEDER so getan wird – als ob – und mir IMMER WIEDER falsche Hoffnungen auf rechtliches Gehör gegeben wurden, um mich im Nachhinein, mit der Weigerung, die Inhalte zur Kenntnis zu nehmen, zu verhöhnen.
>>> Es ist genügend an materiellem Reichtum vorhanden, alle menschenrechtliche Abwehr-, Leistungs- und Teilhaberechte zu realisieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist reich genug zur Realisierung unbedingter Menschenrechte. Eine demokratiegerechte Verteilung wird deshalb dafür sorgen müssen, dass alle Bürgerinnen und Bürger „über einen basalen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum verfügen, dass sie gleichberechtigt die gesellschaftliche Entwicklung beeinflussen können.“61 Deshalb ist über eine entsprechende Steuer- oder Einnahmepolitik die Sicherung der menschenrechtlichen Abwehr-, Leistungs- und Teilhaberechte zu realisieren. Das trifft für soziale Rechte, wie die Rechte auf angemessene Ernährung, soziale Sicherheit und Gesundheit, genauso zu, wie für die Rechte auf politische, kulturelle und soziale Teilhabe. <<< http://www.franz-segbers.de/resources/Armut+und+die+Menschenrechte.pdf
DANKE! DANKE! DANKE! -ich bin also NICHT verrückt 😀
-siehe auch: Lutz Hausstein aus Ein Plädoyer für Gerechtigkeit. -oder: Ein Plädoyer gegen Selbstgefälligkeit ISBN: 978-3-8423-2878-5 – Preis: 9,50 Euro
Wir erinnern uns an Lutz Haussstein: Was der Mensch braucht – März 2011
http://www.harald-thome.de/media/files/Was-der-Mensch-braucht-2011.pdf
>>> Zentral ist für Hausstein einerseits der Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 – und die eigene Demontage, die es betrieb, um in der Folge des Urteils mit all den Stimmen aus den Medien, der Politik und der Wirtschaft kompatibel zu werden. Damals befanden die Verfassungsrichter, dass die Berechnung des Regelsatzes nicht transparent genug sei und man nicht schlüssig erklären könne, weshalb man den errechneten Warenkorb per Abschlag mindert oder den Regelsatz für Kinder minimiert. Außerdem sprachen sie deutlich an, dass ein sorgfältig und transparent errechneter Regelsatz das absolute Existenzminimum sei, das nicht unterschritten werden dürfe. Hier hätte die Interpretation nur einen Schluss zugelassen: Die Sanktionen, dieses Herzstück der Hartz-Reformen, sind verfassungswidrig. Und genau diese Folgerung traf so gut wie niemand. Nicht die Politik. Nicht die Medien. Und selbst Verfassungsrichter Papier entblödete sich nicht, in einem Interview das eigene Urteil umzukehren, in der Sanktionspraxis keinen Widerspruch erkennen zu können. <<<
§ 31 BVerfGG >>> Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. <<< http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html
Rechtsbeugung >>> Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. <<< http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html
Art. 1 (1) GG i.V. Art. 20 (1) GG sind UNMISSVERSTÄNDLICH! Für alle Menschen, welche die Menschenrechte als populistisch verhöhnen,
empfehle ich alice-miller.com.
WIE VIELE TAGE reichen bei Euch 382 Euro monatlich, wenn Ihr Eure Grundrechte wahrnehmen wollt! ??? -über einen Zeitraum von über 10 Jahren! ??? -und:
WELCHE GRÜNDE sind es, dass Ihr CDU, CSU, FDP, SPD und Grüne durch Eurer Wahlverhalten darin unterstüzt, dass ca. 20 Millionen Menschen mit 382 Euro monatlich leben sollen! ??? WARUM WOLLT IHR DAS! ??? IHR LEBT DOCH IN DEUTSCHLAND!
-siehe dazu Bt.-Drs. 17(11)309 PDF 9,5 MB -ab S. 266 ff. Guido Grüner:
>>> Das Bundesverfassungsgericht fordert vom Gesetzgeber, Regelleistungen und Regelsätze unter Beachtung der Menschenwürde nachvollziehbar und realitätsgerecht zu bestimmen und ein menschenwürdiges Leben auch von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit besonderem Bedarf zu sichern. Diesem Anspruch kommt der vorgelegte Gesetzentwurf nicht nach. Im folgenden wird dargelegt und begründet, dass
– die Regelleistung zu niedrig angesetzt wurde und mit diesem Gesetz für rund 20 Millionen Menschen allein in der Bundesrepublik mittelfristig ein Leben in Mangel und Unterversorgung festgeschrieben …
– Unterversorgung in Folge unzureichender Regelleistung nach Aussagen aus der Wissenschaft wie auch verbreiteter Lebenserfahrung an den Erträgen für wichtige Ausgabengruppen wie Ernährung, Bekleidung, Mobilität ohne weiteres abzulesen ist
… (…) …
Im Zusammenhang mit der Debatte um die Neufestsetzung der Regelleistung heißt es mitunter, die Leistungen von Hartz IV sicherten nur einen zeitlich begrenzten Übergang, quasi einen Unterbrechungszeitraum von Lebensabschnitten mit durchweg Existenz sichernden Einkommen (z. B. durch Erwerbseinkommen mit gesellschaftlich durchschnittlichem Niveau). Das ist unzutreffend. Vielmehr wird mit der parlamentarischen Entscheidung über Regelleistung und Regelsatz über das dauerhaft oder zumindest für lange Jahre bestehende Einkommens- und Existenzniveau vieler Bevölkerungsgruppen entschieden, zusammen von rund einem Viertel der Einwohner/ innen. Dazu gehören unter anderem:
- Einzelpersonen und Familien im Bezug von Leistungen aus SGB II ohne Erwerbsarbeit,
- Erwerbsunfähige und Rentner/innen mit Leistungsansprüchen nach
dem SGB XII, - Beziehende von Arbeitslosengeld I die aufstockendem Arbeitslosengeld II,
- Beschäftigte mit geringen Einkommen, seien sie geringfügig, teilzeitig, in Arbeitnehmerüberlassung, oder in Vollzeit zu Hungerlöhnen beschäftigt,
- Beschäftigte mit Arbeitsverhältnissen mit Mindestlohnvereinbarungen, da das Hartz-IV-Niveau immer auch Maßstab gebend für derartige Abkommen ist. Oft liegen diese Einkommen aber nur ein wenig über dem Existenzminimum,
- Menschen in Arbeitsgelegenheiten, Bürgerarbeit oder anderen Tätigkeiten, die keine oder nur sehr eingeschränkte Arbeitnehmerrechte haben (z.B. Praktika, Arbeitserprobung),
- Kleinselbständige und Landwirte mit Einkommen unter- oder nur knapp oberhalb der Sozialhilfeschwelle,
- Personen mit ergänzendem Wohngeldbezug unter-oder knapp oberhalb der Sozialhilfeschwelle,
- Familien mit Bezug von Kinderzuschlag nach dem BKGG,
- eine erhebliche Zahl der Familien mit Bezug von Elterngeld,
- Flüchtlinge mit einem Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- alle Steuerzahler/innen, bei denen die Höhe des von Existenzminimum abhängigen Steuerfreibetrages über das ihnen verfügbare Nettoeinkommen direkt entscheidet und
- viele weitere Menschen in der „versteckten Armut”.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. <<<
und ab Seite 142 ff. Rüdiger Böker:
>>> Bei verfassungs-konformer Umsetzung der Ergebnisse der „Sonderauswertung EVS 2008“ Referenz-Gruppe „unterste 15 %“ beträgt selbst bei fehlendem Ausschluss von Haushalten unterhalb der Sozialhilfe-Schwelle der Leistungs-Anspruch für Ein-Personen-Haushalte monatlich mindestens
EUR 540
Bei verfassungs-konformer Umsetzung der Ergebnisse der „Sonderauswertung EVS 2008“ Referenz-Gruppe „unterste 20 %“ beträgt selbst bei fehlendem Ausschluss von Haushalten unterhalb der Sozialhilfe-Schwelle der Leistungs-Anspruch für Ein-Personen-Haushalte monatlich mindestens
EUR 565
Auf Basis der vom BMAS veröffentlichten Daten zu den EVS-Referenz-Gruppen „unterste 10 %“ und „unterste 20 %“ ergibt sich sich für die dazwischen liegende EVS-Referenz-Gruppe von 1090 erfassten Haushalten (Netto-Einkommen zwischen EUR 810 und EUR 990 monatlich) ein Leistungs-Anspruch in Höhe von monatlich
EUR 594 <<< die GESAMTE HartzIV-Ausschuss-Sitzung, vom 22.11.2011,
als Videoaufzeichnung, auf bundestag.de
Persönliche Erklärung !
Inge Hannemann und Katja Kipping
Abstimmverhalten von: CDU/CSU FDP SPD und Grüne !
OFFENER Brief. BAG DIE LiNKE. – Souverän oder nicht..
Chris >>> 1.) Ich beantrage für mich Sozialleistungen in Form eines monatlichen Geldbetrages zur Sicherung des „soziokulturellen Existenzminimums“ nach Art. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 GG (Vgl. BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010 und BV erfG, 1 BvL 10/10 vom 18.7.2012). <<< http://www.wir-sind-boes.de/mediapool/133/1338286/data/AntrGGanon_Copy.pdf !
Es gibt KEINE sachlichen Gründe, welche 345 Euro VZ 2005 und 382 Euro VZ 2013 als Notwendigen Bedarf in Deutschland rechtfertigen und die Zirkelschlüsse für die 20 Millionen betroffenen Menschen zu ignorieren. -es SIND EINDEUTIG psychologische Gründe, wie Sadismus und Perversion, an unschuldigen Menschen, scheinheilig und rachsüchtig abreagiert, um die EIGENEN ELTERN WEITER in HOHEN EHREN halten zu können und die falsche Hoffnung auf Liebe von ihnen, die sie IN DER KINDHEIT – UND SOMIT FÜR IMMER – SCHULDIG GEBLIEBEN SIND! Für DIESE ILLUSION UND FALSCHE HOFFNUNG UND ANGST vor den VERINNERLICHTEN ELTERN, SOLLEN HEUTE 20 Millionen Menschen leiden und SOLLTEN IN DER VERGANGENHEIT VIELE JUDEN STERBEN! Hitler hätte NIEMALS OHNE die BEREITWILLIGKEIT ALLER BETEILIGTEN die Juden ALLEINE TÖTEN und QUÄLEN KÖNNEN! HartzIV WÜRDE NIEMALS UMGESETZT, WENN es NICHT SO VIELE BEREITWILLIGE Menschen – WILLIGE VOLLSTRECKER – gäbe, HEUTE WIE DAMALS! -und DAS IST NUR EIN AUFGEZEIGTES SYMPTOM, der vielen SCHILLERNDEN Symptome der psychologischen Ursachen, der ERFAHRENEN Empathielosigkeit in der Kindheit und DEREN Folgen für die ganze Gesellschaft. So lange wir die Eltern wie „HEILIGE KÜHE“ behandeln und sie NIEMALS in Frage stellen dürfen, wird sich an der Menschenverachtung NICHTS ändern.
-eines jedoch steht fest: GEWALT – AUCH STRUKTURELLE GEWALT – IST NICHT genetisch bedingt, auch wenn das SO GERNE – ZUM SCHUTZE DER ELTERN – behauptet wird. -das LETZTE: Rechtsanwalt Jens Kadner, FFM!
WOZU brauchen Politiker EIN SO HOHES Einkommen?
Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
§ 32 (1) BVerfGG ~ Wartenmüssen. ~ Empathie
Grundeinkommen ist ein Menschenrecht!
UPDATE zum BVerfG-Urteil vom 23. Juli 2014
Das BVerG-Urteil, vom 23. Juli 2014, bestätigt WIEDERHOLT, das im BVerfG-Urteil, vom 09. Februar 2010, erwähnte bedingungslose Existenzminimum, unsere definierten 11 Grundrechte, unseren sogenannten Notwendigen Bedarf (s.o.).
-in allen weiteren Ausführungen bestätigt das BVerfG-Urteil, bzw. die Richter, wiederholt ihre Perversion, ihren Zynismus, ihre Heimtücke, ihr Unterlassen und zusammengefasst, den Stillstand der Rechtspflege.
Selbstverständlich könn(t)en Sanktionen angewendet werden, wenn man die Folter der Eltern, Erziehung genannt, in Gesellschaft und Politik und an den eigenen Kindern unbedingt fortsetzen möchte, um seinen Selbstbetrug, zu ehren der eigenen Eltern, aufrecht zu erhalten. Grundsätzlich könnte man sagen: ok, wenn wir es so wollen …
Dass dabei das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf, wie das BVerfG ja jetzt erneut bestätigt, wird nicht extra erwähnt, weil es logisch ist und sich aus der Definition (s.o.) Art. 1 (1) i.V. Art. 20 (1) und den vom BVerfG aufgezählten und bestätigten Grundrechten ja ergibt, aber im Wissen der Perversion, also des Narzismus und darauf aufbauenden Ignoranz/Zynismus/Heuchelei der Menschen, in Deutschland (mit Verweis auf Alice Miller Abbruch der Schweigemauer), ein grobes Unterlassen, seitens der Richter, das nicht gesondert zu erwähnen (schlimm genug, dass eine ganze Gesellschaft sich den Anschein gibt, der Mensch könne ohne das Notwendige zum Leben überleben, bzw. Menschen zum Tode zu veruteilen, die ihren Wahnvorstellungen nicht entsprechen).
§ 32 BVerfGG hätte im Übrigen längst angewendet werden müsssen, von den Richtern des BVerfG. -von dem Zustandekommen, gem. Definition § 263 StGB, der Bedarfshöhe zu HartzIV (also des notwendigen Bedarfes), jetzt einmal ganz abgesehen.
Zusammengefasst, wird der Stillstand der Rechtspflege und die Perversion & Zynismus der Richter/Politiker zu unserem Besten erneut, von denselben bestätigt.
-da die Gesellschaft mit dieser Heuchelei und Perversion aufgewachsen ist, seit ihrer Kindheit und diese Gehirnwäsche/Konditionierung ihnen ja zu ihrem Besten verkauft wurde, wird das auch so bleiben, dass wir uns perversen, zynischen Autoritäten beugen, um unsere Perversion & Zynismus zu rechtfertigen, bis die wenigen, die den Mut haben, diese Zusammenhänge zu erkennen, in der Überzahl sind und diese Perverslinge & Zyniker von ihren Stühlen jagen.
Video – Link .mp4
oh ja, ganz schlimmm … ja, doch, ganz schlimm …
GEMEiNSAMKEiTEN zum HOLOCAUST! – Widerspruch! Seite 8/13 ff.
http://grundrechte-brandbrief.de/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm
Wie die Gesellschaft ihr Kindheitsleid reinszeniert
-siehe auch: Die totale Selbstentfremdung …
Vorlagenbeschluss Gotha ~ S 15 AS 5157/14
Ralph Boes ~ persönliche Website
Erst 730 Euro Hartz-IV-Satz decken …
„Erklären Sie uns doch, Herr Oberstaatsanwalt
Junker, warum was hier passiert, nicht
der bewusste Akt des Tötens ist!“
Timothy Speed ~ Hausstein 2015
Der Jude MUSSTE schmutzig, unproduktiv und lächerlich
sein oder dazu erniedrigt werden, denn diese Züge machten
ihn zu dem Haßobjekt, das man für die Projektionen brauchte.
In den sogenannten Arbeitslagern wurden hochqualifizierte
Fachleute beispielsweise dazu eingesetzt, Erde in ihren
Mützen von einem Ort zum anderen zu tragen oder auf
Schnee barfuß sorgfältig Aufgaben zu verrichten,
die niemandem etwas nützten (siehe
auch Die Juden …) .
So konnte in der nationalsozialistischen Ideologie
Hitlers Projektion aufrechterhalten werden, der
Jude sei faul und lächerlich, aber auch
gefährlich, solange man ihn nicht
entwürdigte. © Alice Miller
Leseprobe – Wege des Lebens – Sieben Geschichten
HartzIV – WAS iST eine Entschuldigung
13 VStGB & DiE VERANTWORTUNG
Götz Werner bei Markus Lanz
♫ veramong ~ Wende ♥
Tweet
Tweet ~ Tweet ~ Tweet ~ PDF ~ Frage … .
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Konfrontation veröffentlicht, am 30.05.2023
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Konfrontation veröffentlicht, am 07.07.2023
Soviel zur Finanzierbarkeit.
Lösung von Regierungskriminalität – Restitutionsgericht.
chb-gdm (.net) chb-gdm.org – Zuständigkeit
– Archiv. Souverän oder Nicht.
Die Schöpfung.